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Kompetenz :

Verbindung von
Wissen und Können

Digitize the Planet versteht sich als Kompetenzzentrum für Datenmanagement zur digitalen Besucherlenkung.

Aufgaben von DtP

Zu den Aufgeben von Digitize the Planet zählt die Sammlung und digitale Aufbereitung von Informationen über Regelungen zum Verhalten in der Natur.
Zu diesen Informationen zählen:

  • Beschreibungen von Schutzgebieten,
  • Regeln,
  • Verhaltenshinweise,
  • Vereinbarungen und
  • Naturschutzrichtlinien.

Zu finden sind die Informationen auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Ziel ist: allen Outdooraktiven zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Informationen verfügbar zu machen.

Die Tour beginnt bereits vor der Abreise:

  • Digitale Informationen erreichen Gäste, bevor sie zu ihrem Ziel aufbrechen.
  • Digitale Besucherlenkung ist das Instrument, um Gäste rechtzeitig zu steuern.
  • Die rechtzeitige Erreichbarkeit ist durch ein in jedes System integrierbares Format gesichert.
  • Als Open Data sind die von DtP gesammelten und georeferenzierten Daten frei verfügbar.
  • Ein internationales Netzwerk unterstützt die Verbreitung der Daten.

Digitalisierung im Naturschutz –
Gesetze und Rahmenbedingungen

(EU – D – Bundesländer)

Foto: Enlightening | Pixabay

Für die Digitalisierung der Regeln und Gebote in der Natur sind ihre Quellen sowie die Form der Regeln zu identifizieren. Verwaltungen, Naturschutz und Politik sind über die Grenzen hinaus und fortschreitend vernetzt. Dies zeigt sich bei verschiedenen Gesetzen und Schutzgebietskategorien, welche miteinander wirken. Den verschiedenen Ebenen und Hierarchien gilt dabei besondere Aufmerksamkeit. Dies ist grundlegen, um die Systematik und spezifischen Auswirkungen auf Freizeitnutzung und Naturschutz in der Digitalisierung zu bewerten.

Grundlagen der Regelrecherche

Welche Gesetze gibt es?

Wer verantwortet Ausgestaltung und Umsetzung?

Auf welchen politischen Ebenen werden Gesetze erstellt?

Wo nehmen sie Einfluss auf die Freizeitgestaltung in der Natur?

EUROPA | EU
DEUTSCHLAND
BUNDESLÄNDER

Europa | EU

In Europa bestehen mehr als 26.000 Schutzgebiete. Das Natura 2000 Netz bildet die Grundlage der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik.

Diese Richtlinien legen den Rahmen für die Eigenschaften der Gebiete fest.


Erst die nationale Gesetzgebung definiert Regeln für die Freizeitgestaltung in der Natur.

Zwei Richtlinien sind in der EU von herausragender Bedeutung:

Deutschland

In Deutschland nehmen zwei Gesetze großen Einfluss auf die Freizeitnutzung in der Natur: Bundesnaturschutzgesetz und Bundeswaldgesetz. In speziellen Räumen spielen Gesetze wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Jagdgesetz eine Rolle für die Nutzung.

Für die Regeln zur Nutzung der Natur sind die Landesgesetzgebungen und deren Änderungen sowie Ergänzungen zu berücksichtigen.

Zwei Richtlinien sind in Deutschland von herausragender Bedeutung:

Bundesländer

  • Das Betreten zu Erholungszwecken ist in allen Landesnaturschutzgesetzen und Waldgesetzen gestattet.
  • Bestimmte Funktionen von Landschaft und Wald können zu Einschränkung führen z. B. Schutzgebiete, Forstwirtschaft.
  • Das Verbot von Feuer und Zelten im Wald ist als Regel auf Landesebene konkretisiert.
  • Achtung: Regelungen zur Benutzung verschiedener Wege weisen in der Landesgesetzgebung erhebliche Unterschiede auf:
    • Baden-Württemberg: „2-Meterregel“ als Mindestbreite für das Fahrradfahren
    • Nordrhein-Westfalen: feste Wege (Oberflächenbeschaffenheit) für das Fahrradfahren

Schutzgebiete – Kategorien

INT | EU | D | Bundesländer

Für Aufbereitung und Digitalisierung der Regeln aus Bundes- und Landesgesetzten sind verschiedene Kategorien von Flächen in einem einheitlichen Format darzustellen. Schutzgebiete, die sich durch relevante Regeln zur Nutzung kennzeichnen, liegen im Fokus. Sie dienen dem Schutz sensibler und seltener Naturräume.

  • Was gibt es für Schutzgebiete?
  • Was sind ihre besonderen Funktionen?
  • Wer verwaltet Gebiete und Informationen auf welchen Ebenen?

Vielzählige Kategorien von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sollen den langfristigen Schutz der Natur und damit verbundener Ökosystemdienstleistungen sowie kultureller Werte garantieren (IUCN Definition 2008). Internationale Abkommen zum Schutz spezieller Naturräume spiegeln diese verschiedenen Kategorien wider. Ebenso die jeweiligen Funktionen als Schutzgebiet beispielsweise auf nationalen Ebenen.

Nutzungsregeln und Beschränkungen unterscheiden sich in den verschiedenen Kategorien von Schutzgebieten erheblich. Im Kontext der Freizeitnutzung sind Schutzgebiete mit Regelungen für die Freizeitgestaltung entscheidend. Diese sind für den Endnutzer darzustellen.

Lokale, spezifische Besonderheiten kennzeichnen die einzelnen Schutzgebiete. Um diesen Besonderheiten gerecht zu werden, definieren spezielle Verordnungen die Regeln der einzelnen Schutzgebiete. Für Informationen zu Regeln sind diese Verordnungen die wichtigsten Quellen.

Internationale Schutzgebietskategorien

Europäische Schutzgebietskategorien

Das Natura 2000 Netz ist das wichtigste EU-weite Instrument für den Schutz der Natur. Zwei EU-Richtlinien verpflichten die Mitgliedsstaaten wichtige Lebensräume für Fauna und Flora sowie die biologische Vielfalt zu schützen.

Diese Schutzgebietskategorien sind von den Mitgliedsstaaten ausgewiesen und durch nationales Recht geschützt. Deutschland vollzieht dies auf Länderebene unterschiedlich: einige Länder weisen die Gebiete als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete aus. Andere führen sie als besondere Schutzgebiete oder nehmen ein Verschlechterungsverbot für die Gebiete in das Landesnaturschutzgesetz auf.

=> Die Regeln für die Natura 2000 Gebiete ergeben sich aus den nationalen bzw. länderspezifischen Ausweisung als Schutzgebiet.

Weitere europäische Schutzgebiete 

Deutsche Schutzgebietskategorien

Deutschland beheimatet viele unterschiedliche Schutzgebiete. Diese weisen in Nutzung und Zielen große Unterschiede auf. Daraus ergeben sich die Regeln für die Erholung in diesen Gebieten:

Weitere Informationen zu Schutzgebieten in Deutschland liefert die Website der Nationalen Naturlandschaften.

Lokale Vereinbarungen

Wenn gesetzlich verankerte Regeln ungenügend Schutz gewähren, können lokale Vereinbarungen diese ergänzen. Grundlage sind Dialoge aller Interessensgruppen. Konflikte zwischen Nutzern beispielsweise aus Naturschutz, Landwirtschaft und Natursport sind durch lokale Akteure orts- und nutzungsspezifisch identifizierbar. Darauf aufbauend können effektive und angepasste Vereinbarungen zum Schutz der Natur getroffen werden.  Einfache und kleinräumige Vereinbarungen zwischen den Interessensvertretern können Konflikte verhindern oder reduzieren. Durch Übereinkunft aller Beteiligten zur Nutzung von Flächen und Wegen wird eine zielgerichtete und ausgleichende Konfliktlösung erreicht. Als Beispiel kann die Kampagne “Respektiere deine Grenzen” genannt werden. 

Hauptakteure lokaler Vereinbarungen

  • Gemeinden
  • Grundeigentümer
  • Alpenvereine
  • Tourismusverbände
  • Jäger und Jagdverbände
  • Forstbehörde
  • Naturschutz
  • Sportverbände
  • Politik
  • Lokale Sportler/ Ortskundige
  • Landwirtschaft
  • Alpwirtschaft

Voraussetzungen regionaler Akzeptanz und erfolgreicher Umsetzung

  1. Umfassende Beteiligung aller Interessensgruppen und derer lokalen Vertreter, die das betreffende Gebiet und dessen Nutzung kennen;
  2. Lokale Identifikation des Konfliktbereiches, der einen möglichst kleinen Eingriff in die bestehende Regelung bedingt und einen größtmöglichen positiven Effekt für alle Beteiligten erzielt; 
  3. Transparenz und Kommunikation rund um den Entstehungsprozess sind Grundlage der Nachvollziehbarkeit der freiwilligen Regelung; die Möglichkeit der Partizipation ist gegeben;
  4. Die lokale Vereinbarung ist auf allen wichtigen Kanälen analog und digital zu veröffentlichen. So ist sichergestellt, dass lokale sowie gebietsfremde Nutzer erreicht werden; 

Nur was lokal akzeptiert wird, kann auch überregional funktionieren. 

Veröffentlichungen

Digitale Kommunikationsstrategie

Im Rahmen unseres Projekts „OutKomm“ prüften wir, ob eine erklärende Kommunikationsstrategie zu Regeln der Nutzung in Naturräumen die Akzeptanz dieser verbessert. Zugleich untersuchten wir, ob sich durch diese Wissensbildung das Bewusstsein für die Natur erhöht. Das Projekt wird von der Tourismusfördermaßnahme LIFT WISSEN des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt. Als Ergebnis entstand unser Handlungsleitfaden „Wegweiser zu einer digitalen Kommunikationsstrategie„. Die im Wegweiser, im Rahmen der Bildsprache, dargestellten Piktogramme stehen demnächst zur Verfügung.

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