Schutzgebiete – Kategorien

Amtliche Beschilderung Biosphärenreservat (Bild) I Digitize the Planet

Schutzgebiete – Kategorien

 

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Für Aufbereitung und Digitalisierung der Regeln aus Bundes- und Landesgesetzten sind verschiedene Kategorien von Flächen in einem einheitlichen Format darzustellen. Schutzgebiete, die sich durch relevante Regeln zur Nutzung kennzeichnen, liegen im Fokus. Sie dienen dem Schutz sensibler und seltener Naturräume.

Schutzgebiete

– Was gibt es für Schutzgebiete?
– Was sind ihr besondere Funktionen?
– Wer verwaltet Gebiete und Informationen auf welcher Ebene?

 

Vielzählige Kategorien von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sollen den langfristigen Schutz der Natur und damit verbundener Ökosystemdienstleistungen sowie kultureller Werte garantieren (IUCN Definition 2008). Internationale Abkommen zum Schutz spezieller Naturräume spiegeln diese verschiedenen Kategorien wider. Ebenso die jeweiligen Funktionen als Schutzgebiet beispielsweise auf nationalen Ebenen.

Nutzungsregeln und Beschränkungen unterscheiden sich in den verschiedenen Kategorien von Schutzgebieten erheblich. Im Kontext der Freizeitnutzung sind Schutzgebiete mit Regelungen für die Freizeitgestaltung entscheidend. Diese sind für den Endnutzer darzustellen.

Lokale, spezifische Besonderheiten kennzeichnen die einzelnen Schutzgebiete. Um diesen Besonderheiten gerecht zu werden, definieren spezielle Verordnungen die Regeln der einzelnen Schutzgebiete. Für Informationen zu Regeln sind diese Verordnungen die wichtigsten Quellen.

Internationale Schutzgebietskategorien

Die Weltnaturschutzunion ist ein Zusammenschluss von Staaten und Regierungs- sowie Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich Naturschutz aktiv sind.

Wichtige Funktionen:
• Festlegung der Arbeitsschwerpunkte der Mitglieder
• Beratende Tätigkeiten im Umweltrecht und der Ausweisung von UNESCO Weltnaturerbestätten
• Führung der Roten Liste der gefährdeten Arten
• Erstellung von sechs globalen Managementkategorien : Standard zur Vergleichbarkeit und Quantifizierung von Schutzgebieten

Die IUCN- Kategorien werden im Bundesnaturschutzgesetzt nicht explizit berücksichtigt.

Globales Netzwerk von Schutzgebieten mit dem Ziel, eine nachhaltige und ausgewogene Beziehung zwischen Mensch und Biosphäre zu fördern.

Die Internationalen Leitlinien (BfN) legen als Funktionen von Biosphärenreservaten fest (UNESCO 1996): 

• Schutz: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt; 
• Entwicklung: Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist; 
• Logistische Unterstützung: Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und Ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung. 

Biosphärenreservate sind in Deutschland als Schutzgebiet ausgewiesen und werden im Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt. Sie sollen dabei in weiten Teilen die Voraussetzungen für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete erfüllen.

Weitere internationale Einteilung für den Schutz von Natur:  

Europäische Schutzgebietskategorien

Das Natura 2000 Netz ist das wichtigste EU-weite Instrument für den Schutz der Natur. Zwei EU-Richtlinien verpflichten die Mitgliedsstaaten wichtige Lebensräume für Fauna und Flora sowie die biologische Vielfalt zu schützen.

Ziel sind Sicherung und Schutz wildlebender Arten sowie deren Lebensräume. Diese sind europaweit zu vernetzen, um ökologische Wechselbeziehungen sowie die natürlichen Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse zu fördern.

Ziel ist die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten […] heimisch sind. Diese sind zu schützen, bewirtschaften und zu regulieren. Darüber hinaus ist die Nutzung dieser Arten geregelt. Geschützt werden Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume.

 

Diese Schutzgebietskategorien sind von den Mitgliedsstaaten ausgewiesen und durch nationales Recht geschützt. Deutschland vollzieht dies auf Länderebene unterschiedlich: einige Länder weisen die Gebiete als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete aus. Andere führen sie als besondere Schutzgebiete oder nehmen ein Verschlechterungsverbot für die Gebiete in das Landesnaturschutzgesetz auf.

=> Die Regeln für die Natura 2000 Gebiete ergeben sich aus den nationalen bzw. länderspezifischen Ausweisung als Schutzgebiet.

Weitere europäische Schutzgebiete 

Deutsche Schutzgebietskategorien

Deutschland beheimatet viele unterschiedliche Schutzgebiete. Diese weisen in Nutzung und Zielen große Unterschiede auf. Daraus ergeben sich die Regeln für die Erholung in diesen Gebieten.

Der strengeste Schutz und die tiefgreifendsten Regeln gelten für Naturschutzgebiete und Nationalparks. Dabei unterliegen die Kernzonen besonderem Schutz. Der Fokus liegt auf einer vom Menschen ungestörten Entwicklung. Insbesondere in Nationalparks sind Eingriffe und Störungen durch den Menschen zu vermeiden. Daher gelten strenge Regeln für die Erholung. Denn neben dem Schutz ist der Zugang und damit die Besichtigung zu ermöglichen.

Nationale Naturmonumente sind ähnlich wie Naturschutzgebiete und Nationalpark-Kernzonen geschützt. Diese stellen einen besonderen Wert für Kultur oder Wissenschaft dar und sind oft kleinräumiger in ihrer Fläche.

Mit einer Schutzgebietsfläche von 26% der Gesamtfläche Deutschlands nehmen Landschaftsschutzgebiete die größte Schutzgebietsfläche ein. Sie dienen dem Schutz besonders kultivierter und für den Menschen als Erholungsraum genutzter Flächen. Die Beschränkungen der Freizeitnutzung sind geringer als in anderen Schutzkategorien.

Naturparke dienen Erholung, Regionalentwicklung und Naturschutz. Sie umfassen meist Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete. Diese Kombination ermöglicht Angebote der Umweltbildung ebenso wie touristische Angebote.

Naturdenkmäler sind natürlich entstandene Landschaftselemente, die unter Naturschutz gestellt sind. Es kann sowohl ein einzelnes Objekt (Baum, Felsnadel) als auch ein Gebiet mit beschränkter Fläche sein.

Diese Kategorie stellt meist kleinräumige Objekte einer Landschaft (z. B. Alleen, Streuobstbestände) unter Schutz. Naturdenkmäler unterscheiden sich darin, dass es sich hierbei um ein natürlich entstandenes Landschaftselement handelt wie etwa einzelne Bäume, Höhlen oder Felsnadeln. 

Naturdenkmale sind natürlich entstanden, geschützte Landschaftsbestandteile wurden geschaffen.

Die Jagdgesetze der Länder und nicht das Naturschutzgesetz regeln Wildschutzgebiete. Ziel sind Schutz und Erhalt von Wildarten. Meist handelt es sich um kleine Flächen, die oft mit saisonalen Regeln und Betretungsverboten belegt sind. Das bayerische Jagdgesetz gibt die saisonalen Schutzzeiten für verschiedene Arten vor. Daraus resultieren die entsprechenden Regelungen.

Ähnlich den Wildschutzgebieten handelt es sich um sehr kleinräumige Gebiete wie Nester und Horste besonderer Vogelarten. Ausweisung und Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land. Es sind sowohl Betretungsverbote als auch Jagdverbote möglich. 

Ähnlich den Wildschutzgebieten handelt es sich um sehr kleinräumige Gebiete wie Nester und Horste besonderer Vogelarten. Ausweisung und Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land. Es sind sowohl Betretungsverbote als auch Jagdverbote möglich. 

Weitere Informationen zu Schutzgebieten in Deutschland liefert die Website der Nationalen Naturlandschaften.

Lokale Vereinbarungen 

Wenn gesetzlich verankerte Regeln ungenügend Schutz gewähren, können lokale Vereinbarungen diese ergänzen. Grundlage sind Dialoge aller Interessensgruppen. Konflikte zwischen Nutzern beispielsweise aus Naturschutz, Landwirtschaft und Natursport sind durch lokale Akteure orts- und nutzungsspezifisch identifizierbar. Darauf aufbauend können effektive und angepasste Vereinbarungen zum Schutz der Natur getroffen werden.  

Einfache und kleinräumige Vereinbarungen zwischen den Interessensvertretern können Konflikte verhindern oder reduzieren. Durch Übereinkunft aller Beteiligten zur Nutzung von Flächen und Wegen wird eine zielgerichtete und ausgleichende Konfliktlösung erreicht. Als Beispiel kann die Kampagne “Respektiere deine Grenzen” genannt werden. 

Hauptakteure lokaler Vereinbarungen

  • Gemeinden
  • Grundeigentümer
  • Tourismusverbände
  • Alpenvereine
  • Naturschutz
  • Forstbehörde
  • Jäger und Jagdverbände
  • Sportverbände
  • Politik
  • Lokale Sportler/ Ortskundige
  • Landwirtschaft
  • Alpwirtschaft